Bedingungen und Konditionen
In diesem Mietvertrag ist der Mieter die Person, die das im Vertrag angegebene Fahrzeug (im Folgenden als das Fahrzeug bezeichnet) von der California Rent Car Company (im Folgenden als das Unternehmen bezeichnet) mietet.
1. Begriffsbestimmungen, Vertragsinhalt und Regelungsgegenstand
1.1. Im Folgenden werden in der Vereinbarung die folgenden Abkürzungen und Definitionen verwendet:
1.1.1. 1.1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – diese Standardbedingungen für die Fahrzeugmiete, die die Grundlage für die Anmietung und Nutzung des Fahrzeugs bilden;
1.1.2. 1.1.2. Die Autovermietung – das auf der ersten Seite des Vertrags angegebene Unternehmen;
1.1.3. 1.1.3. Der Mieter – die auf der ersten Seite des Vertrags angegebene Person, die das Fahrzeug zur Nutzung durch die Autovermietung im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat;
1.1.4. 1.1.4. Der Vertrag – der Mietvertrag zwischen der Autovermietung und dem Mieter, bestehend aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den auf der ersten Seite aufgeführten Sonderbedingungen;
1.1.5. Das Fahrzeug – das auf der ersten Seite des Vertrags angegebene Fahrzeug, dessen Nutzungsrecht der Autovermietung gehört und das die Autovermietung dem Mieter zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung stellt.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten des Mieters bei der Nutzung des Fahrzeugs fest. Dem Mieter ist bekannt, dass das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs dem Autovermieter zusteht und dass der Mieter nicht befugt ist, die von ihm mit Vertragsschluss übernommenen Rechte und Pflichten auf Dritte (einschließlich anderer, z. B die Übertragung des Rechts am Fahrzeug). Die Vermietung oder Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist nur auf der Grundlage einer vorläufigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Autovermieter gestattet. Die Autovermietung gestattet dem Mieter die Nutzung des Fahrzeugs gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. 1.3. Die Autovermietung stellt dem Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit Vertragsschluss zur Verfügung. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Mieter, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und dass er sich verpflichtet, diese einzuhalten.
1.4. Der Vertrag wird für die Nutzung eines Fahrzeugs während des im Vertrag angegebenen Zeitraums und bis zur Rückgabe des Fahrzeugs in den direkten Besitz der Autovermietung geschlossen („Mietzeitraum“). Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht ihre Gültigkeit, sofern sich ihre Fortgeltung aus ihrem Inhalt ergibt.
2. Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs
2.1. Gemäß dem Vertrag sind nur der Mieter und/oder andere Personen, die von der Autovermietung als zusätzliche Fahrer in den Vertrag aufgenommen wurden, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Der Mieter und der im Vertrag angegebene Zusatzfahrer müssen über einen in Italien gültigen Führerschein verfügen (nicht den Erstführerschein), mindestens 3 Jahre Fahrerfahrung haben und mindestens 25 Jahre alt sein. Das Führen des Fahrzeugs ist jeder Person (einschließlich dem Mieter) untersagt:
2.1.1. das nicht den von der Autovermietung oder dem Gesetz festgelegten Anforderungen hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins, des Alters der Person und/oder anderer möglicher Einschränkungen entspricht;
2.1.2. wer unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen steht, die das Bewusstsein beeinträchtigen und die Reaktion verzögern („Betrunkenheit“), zu müde ist oder deren Gesundheitszustand nicht den Anforderungen des Gesetzes entspricht.
2.2. Der Mieter ist für die umsichtige Nutzung und sorgfältige Führung des Fahrzeugs verantwortlich und verpflichtet sich, das Fahrzeug nur für die vorgesehenen Zwecke zu nutzen. 2.3. Die Autovermietung behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit in ihren direkten Besitz zurückzugeben, wenn der Mieter die Vertragsbedingungen nicht einhält.
2.3. Beim Verlassen des Fahrzeugs verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug zu verriegeln und die Alarmanlage zu aktivieren, sofern das Fahrzeug mit einer solchen ausgestattet ist. Das Fahrzeug muss auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Wenn das Fahrzeug mit einem abnehmbaren GPS-Gerät ausgestattet ist, sollte der Fahrer das Gerät beim Verlassen des Fahrzeugs mitnehmen und an einem sicheren Ort aufbewahren. Der Mieter darf keine Wertsachen an sichtbarer Stelle im Fahrzeug zurücklassen. Sicherheitsgurte und Kindersitze müssen gemäß den in dem Land, in dem das Fahrzeug genutzt wird, geltenden Rechtsinstrumenten verwendet werden, und der Mieter ist für die korrekte Installation und Verwendung von Sicherheitsvorrichtungen verantwortlich.
2.4. Der Mieter verpflichtet sich, den richtigen Kraftstoff für das Fahrzeug zu verwenden und, falls beim Starten des Fahrzeugs eine Warnanzeige aufleuchtet, den Öl- und anderen Flüssigkeitsstand zu überprüfen und einen Vertreter der Autovermietung zu kontaktieren. Das Fahrzeug darf nur mit vorheriger Genehmigung der Autovermietung in eine Service- oder Reparaturwerkstatt gebracht werden. Dem Mieter ist es auch untersagt, das Fahrzeug selbst zu reparieren.
2.5. Es ist verboten, das Fahrzeug zu benutzen
2.5.1. für die Beförderung einer größeren Anzahl von Personen als im Fahrzeugschein oder den technischen Daten des Fahrzeugs zulässig;
2.5.2. für den Transport einer Ladung, die schwerer ist als in der Zulassungsbescheinigung oder den technischen Spezifikationen des Fahrzeugs zulässig;
2.5.3. andere Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) oder andere Gegenstände zu schieben oder abzuschleppen;
2.5.4. zum Fahren im Gelände oder auf Straßen, die nicht für das Fahrzeug vorgesehen sind;
2.5.5. zum Transport von Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß befestigt und gesichert sind;
2.5.6. für den Transport von Gegenständen, deren Transport das Fahrzeug oder den Innenraum des Fahrzeugs beschädigt oder eine sofortige Wiedervermietung des Fahrzeugs unmöglich macht (dazu zählen beispielsweise Geruch, Rauch, starke Flecken, verschmutzter Innenraum, zerkratzte Teile). , usw.);
2.5.7. zur Teilnahme an Rallyes, Testfahrten und Wettbewerben;
2.5.8. unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und andere geltende Rechtsinstrumente;
2.5.9. für gesetzeswidrige Handlungen;
2.5.10. zur Untervermietung;
2.5.11. zum Fahren in Bereichen, in denen der Verkehr verboten ist
2.5.12. für praktische Anleitung;
2.5.13. zur Erbringung von Taxidiensten oder gemeinsamen Fahrten
2.5.14. für den Transport von Tieren.
2.6. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Mieter, der Autovermietung die Länge seiner Reiseroute mitzuteilen.
2.7. Das Fahrzeug darf nur dann auf dem Staatsgebiet Italiens genutzt werden, wenn im Vertrag kein Vermerk enthalten ist, der das Überschreiten der Staatsgrenze gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Einschränkung haftet der Mieter gegenüber der Autovermietung in vollem Umfang für alle Schäden, die am Fahrzeug und/oder seinen Teilen verursacht werden, und/oder für Schäden oder Verletzungen, die Dritten entstehen, einschließlich der Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs nach Italien . Die Anwendung der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung.
2.8. Das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Betäubungsmitteln im Fahrzeug ist verboten.
2.9. Dem Mieter ist bekannt, dass im Fahrzeug ein GPS-Ortungssystem installiert ist, das es der Autovermietung ermöglicht, bei Bedarf den Standort und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu ermitteln, ihr Alarmsystem zu aktivieren, die blinkenden Notlichter zu aktivieren und den Motor während der Fahrt auszuschalten die Reise. Die Autovermietung hat das Recht, mithilfe des GPS-Suchsystems nach dem Fahrzeug zu suchen, das nicht innerhalb der erwarteten Zeit zurückgegeben wurde, und gegebenenfalls seine weitere Bewegung zu verhindern und über das System erhaltene Informationen über den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen Suchsystem an die Polizei, den Fahrzeughalter, den Versicherer und ggf. die autorisierten Partner des Autovermieters weiter, über die der Autovermieter nach Fahrzeugen sucht.
2.9.1. Während der Gültigkeitsdauer des Vertrags nutzt die Autovermietung nicht das GPS-Ortungssystem des Fahrzeugs und überwacht nicht die Bewegung des Fahrzeugs, es sei denn, sie hat einen berechtigten Grund zur Annahme oder hat Informationen darüber erhalten, dass der Mieter einen wesentlichen Verstoß begangen hat der Vereinbarung (zum Beispiel: Das Fahrzeug befindet sich in einem Land, das laut Vertrag nicht betreten werden darf) oder wenn dies von der Polizei oder einer anderen Institution / einem Fahrzeugversicherer / einem Fahrzeughalter verlangt wird.
3. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs
3.1. Die Autovermietung übergibt dem Mieter das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand zusammen mit den für die Fahrt erforderlichen Dokumenten. Zu den für das Fahren erforderlichen Dokumenten zählen die Dokumente, die für die Nutzung des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben sind, gemäß den Angaben, die der Mieter dem Autovermieter bei der Buchung des Fahrzeugs gemacht hat. In der Regel sind zum Fahren eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und des Vertrags erforderlich.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug an dem im Vertrag angegebenen Ort, Datum und Uhrzeit an die Autovermietung zurückzugeben. Das Fahrzeug muss in der gleichen Weise ausgestattet sein und über die gleichen Dokumente verfügen wie zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an die Autovermietung Kunde.
3.3. Die Autovermietung hat das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sie feststellt, dass der Mieter erheblich gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat, der Autovermietung bei der Anmietung des Fahrzeugs falsche Angaben gemacht hat oder das Fahrzeug nicht nutzt richtig . Wenn die Autovermietung aus den in diesem Abschnitt beschriebenen Gründen eine vorzeitige Beendigung des Vertrags verlangt, verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug unverzüglich an die Autovermietung zurückzugeben.
3.4. Der Mieter prüft den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe durch die Autovermietung und bestätigt durch seine Unterschrift auf der ersten Seite des Vertrags, dass das Fahrzeug den im Vertrag enthaltenen Beschreibungen entspricht. Wenn der Mieter Unterschiede zwischen den Beschreibungen im Vertrag und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs feststellt, muss der Mieter der Autovermietung die entsprechenden Anmerkungen im Vertrag machen lassen. Während der Mietzeit ist der Mieter für die umsichtige Nutzung des Fahrzeugs, sorgfältiges Fahren, zusätzliche Ausrüstung und zum Fahren erforderliche Dokumente sowie für die regelmäßige Reinigung des Fahrzeugs während der Mietzeit verantwortlich.
3.5. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug während der Geschäftszeiten in der im Vertrag angegebenen Niederlassung der Autovermietung zurückzugeben. Während der Arbeitszeit hat der Mieter das Recht, von der Autovermietung eine Inspektion des Fahrzeugs und die Feststellung neuer Mängel zu verlangen. Verzichtet der Kunde auf dieses Recht, ist der Kunde für das Fahrzeug verantwortlich, bis der Autovermieter das Fahrzeug inspiziert und es in seinen direkten Besitz nimmt. Wenn der Mieter das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgibt, muss der Mieter die beim jeweiligen Vermieter geltenden Regeln für die Fahrzeugrückgabe außerhalb der Geschäftszeiten einhalten. Im Falle einer Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten oder im Falle einer Rückgabe von Schlüsseln und Dokumenten in die „Schlüsselbox“ ist der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich, bis die Autovermietung das Fahrzeug direkt in Besitz genommen hat. Der direkte Besitz des Fahrzeugs gilt als von der Autovermietung angenommen, wenn die Autovermietung die Schlüssel für das Fahrzeug erhalten hat und Gelegenheit hatte, das Fahrzeug zu inspizieren (spätestens 72 Stunden nach der angegebenen Rückgabezeit des Fahrzeugs). der Vertrag).
3.6. Wenn der Mieter und die Autovermietung vereinbart haben, dass das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem Büro der Autovermietung zurückgegeben wird, ist der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich und trägt alle möglichen Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug bis zur Bereitstellung des Firmenwagens Der Vermieter hat das Fahrzeug in seinen unmittelbaren Besitz übernommen.
3.7. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht am vereinbarten Rückgabeort gemäß der Vereinbarung zurückgibt, zahlt der Mieter für jeden ersten 24-Stunden-Zeitraum die Mietkosten für einen Tag gemäß der Vereinbarung (zusätzliche Miettage werden gemäß Abschnitt 5.3 berechnet). ).
3.8. Wenn der Mieter das Fahrzeug zurückgibt, aber die Dokumente und/oder Schlüssel für das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgibt, zahlt der Mieter für jeden ersten 24-Stunden-Zeitraum die Mietkosten für einen im Vertrag angegebenen Tag (zusätzliche Miettage gelten). berechnet nach Punkt 5.3.), bis er die Schlüssel und Unterlagen am vereinbarten Ort zurückgibt.
3.9. Der Mieter verpflichtet sich, zusätzliche Kosten für die Reinigung des Fahrzeugs zu zahlen, wenn die Autovermietung nach der Rückgabe des Fahrzeugs eine gründlichere Reinigung als die Standardreinigung durchführen muss. Die Höhe des Aufpreises richtet sich nach den tatsächlichen Reinigungskosten des von der Autovermietung nach eigenem Ermessen ausgewählten Dienstleisters.
4. Pflichten des Mieters
4.1. Während der Mietzeit trägt der Mieter die volle Verantwortung für Schäden, Diebstahl und Verlust des Fahrzeugs und seiner Teile. Zu den Fahrzeugteilen zählen auch Zusatzausrüstungen, die zum Fahrzeug gehören. Für Schäden haftet der Vermieter nur insoweit nicht, als solche Schäden dem Mietwagenunternehmen vom Versicherer erstattet werden (z. B. Erstattungen durch die Kfz-Versicherung) oder für die der Vermieter im Rahmen der von ihm gewählten Haftungsbeschränkung nicht haftet bzw Sie ist auf der ersten Seite des Vertrags angegeben oder im Mietpreis enthalten. Verstößt der Mieter gegen den Vertrag, gilt keine Haftungsbeschränkung und in diesem Fall erstattet der Mieter der Autovermietung alle ihr entstandenen Schäden. Wenn eine entsprechende Haftungsbeschränkung nicht gewählt wurde oder aus einem anderen Grund nicht anwendbar ist, erstattet der Mieter der Autovermietung unter anderem die Kosten für die Reparatur und/oder den Ersatz des Fahrzeugs oder seiner Teile sowie entgangene Mieteinnahmen auf Reparatur oder Austausch des Fahrzeugs, Kosten für das Parken und Abschleppen des Fahrzeugs sowie daraus resultierende Verwaltungskosten. Die Autovermietung hat das Recht, nach eigenem Ermessen einen Versicherer oder den Umfang des Versicherungsschutzes, eine Reparaturfirma für das Fahrzeug, einen Verkäufer eines Ersatzfahrzeugs oder von Ersatzteilen oder einen anderen Dienstleister zu wählen.
4.2. Wenn der Mieter alle Vertragsbedingungen ordnungsgemäß erfüllt hat und der Schaden, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile nicht durch einen unbefugten Benutzer oder durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten eines autorisierten Benutzers (einschließlich) verursacht wurde Konsum von alkoholischen, betäubenden, giftigen, psychotropen oder anderen berauschenden Substanzen) ist die Haftung des Mieters wie folgt beschränkt, sofern die Beschränkung der jeweiligen Haftung auf der ersten Seite des Vertrages angegeben ist
4.2.1. Bei Anwendung einer Super-Zusatzversicherung („SCDW“) entfällt bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile der Selbstbehalt für den Mieter oder wird auf die vereinbarte Höhe reduziert. SCDW gilt nur bei Annahme von CDW und THW. SCDW entbindet den Mieter nicht von der Haftung im Falle von Schäden am Fahrgastraum und Verlust oder Beschädigung von Zusatzausrüstung. Die zusätzliche Superversicherung deckt keine Reifen ab.
Sofern die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 4.2. des Vertrages anwendbar sind, zahlt der Mieter den Selbstbehalt für jedes Ereignis gesondert an die Autovermietung.
4.3. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, die dadurch entstehen, dass der Fahrer die Höhe oder Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht berücksichtigt. Die Anwendung der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung.
4.4. Es gelten die in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. Sie gelten nicht für Motor-, Getriebe- und Kupplungsstörungen, wenn diese durch falsche Fahrtechnik verursacht wurden. Die Schadensursache wird durch eine Sachverständigenuntersuchung durch den offiziellen Fahrzeughändler in Italien festgestellt.
4.5. Für jede Reifenpanne während der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Vertragsstrafe gemäß Abschnitt 10 zu zahlen.
4.6. Für jeden Fall des Verlusts zusätzlicher Ausrüstung, die während der Mietdauer mit dem Fahrzeug bereitgestellt wurde, verpflichtet sich der Mieter, die Vertragsstrafe gemäß Abschnitt 10 zu zahlen. Es gelten die in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter nicht von dieser Verpflichtung.
4.7. Der Mieter verpflichtet sich, dem Autovermietungsunternehmen eine Strafe in Höhe der Mietkosten für maximal 30 Tage für die Ausfallzeit zu zahlen, die durch die vorübergehende Betriebsunfähigkeit des Fahrzeugs aufgrund von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls verursacht wurde aufgrund eines Verschuldens des Mieters. Die Ausfallzeit wird ab dem Tag des Unfalls bzw. der Schadensverursachung bis zum Tag der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs berechnet.
5. Gebühren und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Mietpreis ist der Preis für die Nutzung des Fahrzeugs gemäß den zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Mietpreis sind die Miete und Gebühren für Zusatzleistungen (einschließlich Haftungsbeschränkungen) enthalten, die vom Mieter akzeptiert und auf der ersten Seite des Vertrags angegeben wurden. Alle Ausgaben unterliegen der Besteuerung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Italiens.
5.2. Der Mietpreis wird auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs bzw. des Vertragsabschlusses geltenden Mietpreises zusammen mit den Preisen der im Mietpreis enthaltenen Leistungen und auf der Grundlage der Preisliste für Zusatzleistungen berechnet Dienstleistungen, die dem Mieter auf der Website und im Büro der Autovermietung zur Verfügung stehen. 3.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Gültigkeitsdauer des Mietpreises einzuhalten. Zu den Gültigkeitsbedingungen des Preises gehören die Bedingungen der Mietdauer, der Mindestmietdauer, verfügbarer Rabatte usw. Im Falle einer Vertragsverlängerung erfolgt die Berechnung der Miete auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Mietpreises, der für den gesamten Verlängerungszeitraum gilt. Die Reservierung des Fahrzeugs garantiert nicht, dass der Mieter ein bestimmtes Automodell (einschließlich Farbe) erhält. Es wird nur garantiert, dass der Mieter ein Fahrzeug erhält, das zu einer Gruppe verschiedener Fahrzeuge gehört, und zwar zu bestimmten Bedingungen. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann der Mieter ein von der gebuchten Fahrzeuggruppe abweichendes Fahrzeug wählen.
5.3. Miettage werden als 24-Stunden-Zeiträume berechnet, beginnend mit dem Beginn der Fahrzeugmietzeit. Jeder weitere Miettag beginnt am Tag nach der Uhrzeit, zu der das Fahrzeug am ersten Tag bereitgestellt wurde. Bei einer Überschreitung des Mietbeginns um mehr als drei Stunden verpflichtet sich der Mieter, den vollen Preis des Miettages zu zahlen.
5.4. Gibt der Mieter das Fahrzeug vor dem im Vertrag angegebenen Datum an die Autovermietung zurück, wird der Mietpreis auf der Grundlage der in der Preisliste angegebenen Preise für eine kürzere (effektive) Mietdauer berechnet. Wenn der Kunde im Voraus bezahlt hat, wird eine Rückerstattung nur dann mit der Geschäftsleitung vereinbart, wenn die Zahlung in bar erfolgt ist.
5.5. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter können zum Mietpreis Kosten hinzukommen, die zu Beginn der Mietzeit nicht vorhersehbar waren. Zu diesen Kosten gehören Kosten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Bedingungen für die Gültigkeit des Mietpreises, Kosten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung des im Vertrag angegebenen Zeitpunkts und/oder Ortes der Rückgabe sowie Kosten im Zusammenhang mit der Erstattung von am Fahrzeug verursachten Schäden und/oder seiner Teile, die Gebühr für das Auffüllen des Tanks und die daraus resultierende Servicegebühr, Kosten, die sich aus der Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten und/oder des Büros des Mietwagenunternehmens ergeben, zusätzliche Reinigungskosten, Verkehrs- und Parkkosten Bußgelder und daraus resultierende Verwaltungskosten, Kosten aufgrund von Verstößen gegen die Vertragsbedingungen und andere Kosten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter ergeben, sofern die Autovermietung und der Mieter nichts anderes vereinbart haben. Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten vollständig zu tragen.
5.6. Die endgültigen Zahlungsverpflichtungen des Mieters werden mit der Rückgabe des Fahrzeugs begründet.
5.7. Die Kaution wird vom Mieter als Anzahlung zur Bestätigung des Vertragsabschlusses und als Garantie für dessen Erfüllung geleistet. Der Autovermieter hat das Recht, die Kaution zum Ausgleich der Kosten für Mietleistungen oder anderer während der Mietzeit anfallender Kosten bzw. etwaiger Schäden zu verwenden.
5.8. Die Autovermietung hat das Recht, vom Mieter die Zahlung des Mietpreises und der Kaution auf der Grundlage der aktuellen Preisliste zu verlangen.
5.9. Mit dem Abschluss der Reservierung räumt der Mieter dem Autovermieter das Recht ein, alle Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mietpreis, Garantie) von der Kreditkarte, der Zahlungskarte des Mieters oder über eine andere vom Autovermieter akzeptierte Zahlungsmethode abzubuchen.
5.10. Die Autovermietung hat das Recht, einen Betrag in Höhe der Mindestmietkosten, der Selbstbeteiligung, der Kosten für einen vollen Tank und der Betankungsgebühr zu hinterlegen (oder vorzuautorisieren).
5.11. Um die Reservierung zu stornieren, muss der Mieter einen Antrag an das Büro der Autovermietung in Taormina stellen oder ihn an die E-Mail-Adresse californiataorent@gmail.com senden.
5.12. Bei einer Stornierung der Reservierung bis spätestens 48 Stunden vor Reservierungsbeginn beträgt die Stornogebühr 20 % des Reservierungspreises, jedoch nicht weniger als der Mietpreis für einen Tag.
5.13. Bei einer Stornierung der Reservierung mehr als 48 Stunden vor Reservierungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Mieters beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Reservierungspreises, d. h. aller im Voraus bezahlten Beträge (einschließlich der Kaution). Anzahlung) sind unter keinen Umständen erstattungsfähig.
5.14. Wenn die Reservierung aufgrund von Umständen storniert wird, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. aufgrund des Fehlens eines Führerscheins und/oder anderer Dokumente, des Fehlens einer Bankkarte oder ausreichender Mittel, der Angabe falscher Daten usw.) Die Stornogebühr beträgt 100 % des Buchungspreises, d. h. alle im Voraus bezahlten Beträge sind unter keinen Umständen erstattungsfähig.
6. Kraftstoff- und Kilometerbegrenzung
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, für den gesamten Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit aufzukommen.
7. Schäden, Unfälle, Diebstahl und Vandalismus
7.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Autovermietung unverzüglich telefonisch über jeden Verkehrsunfall, Unfall, Diebstahl, Beschädigung des Fahrzeugs und/oder seiner Teile und/oder jeden anderen am Fahrzeug auftretenden Unfall zu informieren und solche Fälle der Polizei zu melden , wenn die Autovermietung dies verlangt. Im Falle einer technischen Störung, die außerhalb der Betriebszeiten auftritt, muss der Mieter die in den Fahrzeugpapieren angegebene Auto-Assistenznummer anrufen und die Autovermietung so schnell wie möglich informieren.
7.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Namen, Telefonnummern und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen des Unfalls zu erfassen (d. h. die Einholung allein mündlicher Angaben reicht nicht aus) und nach Möglichkeit Fotos vom Unfallort anzufertigen. Unfall zu melden und im Falle eines Verkehrsunfalls das Verkehrsunfallformular (befindet sich im Handschuhfach des Fahrzeugs) auszufüllen und alle Informationen so schnell wie möglich an die Autovermietung weiterzuleiten. Im Falle einer Verformung oder schwerwiegenderen Beschädigung des Fahrzeugs oder wenn ein Abschleppen erforderlich ist, ruft der Mieter die in den Fahrzeugpapieren angegebene Assistenznummer an.
7.3. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls und/oder Vandalismus verpflichtet sich der Mieter, eine Unfall- oder Diebstahlserklärung auszufüllen und bei der Autovermietung einzureichen. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, dem Vermieter ein unterzeichnetes Erklärungsschreiben vorzulegen, das seine Beschreibung des Unfalls und eine Kopie seines Führerscheins enthält. Wenn der Mieter die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt, haftet der Mieter für die Höhe des ursprünglichen Kaufpreises des Fahrzeugs und für andere Schäden, die aus dem Unfall, Diebstahl und/oder Vandalismus resultieren (in diesem Fall gelten keine der in Abschnitt 4.2. anwendbar).
7.4. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs muss der Mieter die Schlüssel, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und andere Dokumente des Fahrzeugs an die Autovermietung übergeben. Wenn der Mieter dem Mietwagenunternehmen nicht alle erforderlichen Artikel vorlegt oder andere in Abschnitt 7 aufgeführte Anforderungen nicht erfüllt, gelten keine der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter von der Haftung und verpflichtet sich, dem Vermieter die ursprünglichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs und andere Schäden zu erstatten, die sich aus dem Diebstahl des Fahrzeugs ergeben (einschließlich entgangener Gewinne gemäß Abschnitt 4.1.).
7.5. Der Mieter verpflichtet sich, mit der Autovermietung, ihren Versicherern und den Strafverfolgungsbehörden bei der Untersuchung und Lösung rechtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, Diebstahl und/oder Vandalismus zusammenzuarbeiten.
8. Pflichten des Autovermieters
8.1. Die Autovermietung haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Mieter oder Dritten aus der Anmietung des Fahrzeugs entstehen, mit Ausnahme von direkten Sachschäden, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der Autovermietung verursacht wurden. Die Autovermietung haftet nicht für indirekte Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns), Schäden, die sich aus der Anmietung des Fahrzeugs ergeben, immaterielle Schäden oder andere besondere Schäden. Unter anderem haftet die Autovermietung nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen, dass das Fahrzeug während der Mietzeit nicht genutzt werden kann, was auf eine Fehlfunktion des Fahrzeugs zurückzuführen ist, die gemäß der Garantie repariert werden muss vom Fahrzeughersteller bereitgestellt. In diesem Fall hat die Autovermietung das Recht, dem Mieter ein anderes Mietfahrzeug zur Verfügung zu stellen, es sei denn, der Mieter teilt der Autovermietung unverzüglich seinen Wunsch mit, den Vertrag zu kündigen.
8.2. Die Autovermietung haftet nicht für Eigentum und Besitztümer des Mieters, der Fahrer und weiterer Passagiere, die während der Mietdauer im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
9. Park- und Verkehrsstrafen
9.1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle während der Mietzeit erhobenen Verkehrs- und Parkstrafen sowie für sonstige Gesetzesverstöße und deren Folgen.
9.2. Wenn der Mieter während der Mietdauer eine Verkehrs- oder Parkstrafe erhält, muss er die Autovermietung nach Ablauf der Mietdauer benachrichtigen. Wenn der Mieter Verkehrs- oder Parkstrafen nicht zahlt, kann die Autovermietung die Daten des Mieters offenlegen und sie zum Zweck der Beitreibung der Geldstrafen an Dritte weitergeben.
9.3. Wenn in dem in Punkt 8.1. genannten Fall die Autovermietung anstelle des Mieters die Geldbuße zahlt, muss der Mieter der Autovermietung alle diese Kosten erstatten und die daraus resultierenden Verzugszinsen sowie andere entstehende Verpflichtungen bezahlen gesetzlich verpflichtet, sonstige Schäden zu ersetzen und die Dienstleistungssteuer gemäß Punkt 10.1.2 zu zahlen.
10. Strafen, Servicegebühren
10.1. Der Mieter zahlt der Autovermietung:
10.1.1. bei Verkehrsunfällen, die zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder seiner Teile durch die Polizei führen – eine Strafe von 1.000,00 €;
10.1.2. wenn dem Autovermieter eine Verkehrs- oder Parkstrafe aufgrund des Vermieters mitgeteilt wird – die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Strafe in Höhe von 10,00 € für eine natürliche Person und 10,00 € für eine juristische Person;
10.1.3. im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs auf den Parkplatz, die nicht im Vertrag vorgesehen ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 €, außerdem erstattet der Mieter unter anderem alle Schäden im Zusammenhang mit der Rückgabe des Fahrzeugs und die Parkkosten;
10.1.4. für das Rauchen im Fahrzeug – eine Strafe von 200,00 €;
10.1.5. für den fehlenden oder beschädigten Autoschlüssel – eine Strafe von 300,00 €;
10.1.6. für fehlende Dokumente – eine Strafe von 200,00 €;
10.1.7. eine Strafe von 250,00 € für jeden beschädigten Reifen;
10.1.8. für fehlende oder defekte Zusatzausrüstung – eine Strafe von 400,00 €;
10.1.9. für jedes fehlende oder defekte Teil der Fahrzeugausrüstung – eine Strafe von 1000,00 €;
10.1.10. bei Bedarf einer chemischen Reinigung der Kabine – Servicegebühr von 250,00 €;
10.2. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
10.3. Grundlage für die Beurteilung des am Fahrzeug verursachten Schadens ist eine entsprechende Preisliste, die vom offiziellen Händler des Fahrzeugs in Italien erstellt wird.
10.4. Zusätzlich zur Zahlung der Strafe und/oder Dienstleistungssteuer verpflichtet sich der Mieter, der Autovermietung alle Schäden zu erstatten, die den Betrag der Strafe und/oder Dienstleistungssteuer übersteigen.
11. Verarbeitung personenbezogener Daten
11.1. Mit der Unterzeichnung des Vertrags gestattet der Mieter dem Autovermieter, seine personenbezogenen Daten zu nutzen und die aus dem Vertrag resultierenden Daten gemäß den Bedürfnissen des Autovermieters zu speichern und zu verarbeiten, einschließlich statistischer Analysen, Bonitätsprüfungen und Schutz des Eigentums der Autovermietung. Die Autovermietung hat das Recht, die personenbezogenen Daten des Mieters so lange aufzubewahren und zu verarbeiten, wie es vernünftigerweise erforderlich ist, um die Zwecke zu erreichen, für die die Autovermietung das Recht hat, die Daten zu verarbeiten. Wenn der Mieter gegen den Vertrag verstößt, hat die Autovermietung das Recht, diese Daten offenzulegen und an Dritte weiterzugeben, soweit dies erforderlich ist, um den Schaden, der der Autovermietung durch die Vertragsverletzung entstanden ist, zu beseitigen und jeden weiteren Schaden auszuschließen.
11.2. Der Mieter stimmt der Weitergabe der folgenden personenbezogenen Daten des Mieters an die California Car Rental Company zu: Mietercode, Startdatum, Enddatum und die Höhe der Unterzahlung, und der Mieter stimmt der Verarbeitung dieser Daten zum Zweck der Kreditzahlungsentscheidung zu .
– Das Recht zur Speicherung der Daten des Mieters in den Geschäftsräumen des Unternehmens entsteht, wenn der Mieter eine ausstehende Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag hat.
11.3. Der Mieter kann erfahren, welche ihn betreffenden Daten von den California Rent Car Offices verarbeitet werden.
11.4. Die personenbezogenen Daten des Mieters werden in Übereinstimmung mit der auf der Website des Mietwagenunternehmens www.californiarentcar.com veröffentlichten Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die die Erhebung, Nutzung, Offenlegung, Erfassung und Aufbewahrung personenbezogener Kundendaten des Autovermietungsunternehmens regelt. Die Datenschutzrichtlinie der Autovermietung basiert auf dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Italien und anderen Rechtsinstrumenten, die den Schutz der Privatsphäre regeln.
12. Direktmarketing
12.1. Die Autovermietung sendet Newsletter und Angebote nur dann an den Mieter über die E-Mail-Adresse des Mieters, wenn der Mieter durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse auf der Website sein Einverständnis dazu erklärt und die Autovermietung über Ihren Wunsch zum Erhalt von Direktnachrichten informiert hat.
12.2. Der Mieter hat das Recht, den Erhalt von Newslettern und Angeboten abzubestellen, indem er die Autovermietung per E-Mail benachrichtigt oder den Anweisungen in der E-Mail mit den Angeboten folgt.
13. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Dieser Vertrag unterliegt der italienischen Gesetzgebung. Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen zwischen der Autovermietung und dem Mieter gelöst. Können sich die Autovermietung und der Mieter nicht einigen, wird die jeweilige Streitigkeit vor Gericht gemäß den italienischen Rechtsinstrumenten beigelegt.